Beglaubigte Übersetzungen
Die beglaubigten Übersetzungen von offiziellen Dokumenten werden in der Regel von Behörden und Ämtern verlangt. Solche Übersetzung kann nur von einem fachkundigen Übersetzer angefertigt werden, der bei Gericht beeidigt wurde.
Die beeidigten Fachübersetzer des ABC Sprachstudios sind gerichtlich ermächtigt, die Richtigkeit und Vollständigkeit von Übersetzungen zu bestätigen und diese zu beglaubigen.
Eine zuverlässige und qualitativ hochwertige Bearbeitung Ihrer Dokumente ist damit garantiert.
Folgende Dokumente werden am häufigsten beglaubigt übersetzt:
- Urkunden (Geburtsurkunden, Heiratsurkunden etc.);
- Bescheinigungen;
- Diplome;
- Zeugnisse;
- Ausweispapiere;
- Arbeitsbücher;
- Führungszeugnisse;
- Führerscheine;
- medizinische Gutachten;
- Unterlagen einer Adoption;
- Verträge;
- Patente;
- Statuten;
- etc.
Bei der Bestellung einer beglaubigten Übersetzung ist Folgendes zu beachten:
- die Ziel- und Ausgangssprachen;
- der Liefertermin und Ihre Anschrift: Sie erhalten die Übersetzung zuerst per Mail, dann per Post (oder gerne Abholung bei uns im Büro);
- die Bindung: beglaubigte Übersetzungen müssen geheftet werden, dazu haben Sie drei Möglichkeiten:
- Heftung an die Kopie des Ausgangstextes ,
- Heftung an das Original,
- Heftung an eine beglaubigte Abschrift / Kopie; - Angabe der Schreibweise von Personen- und Ortsnamen sowie Adelsprädikaten (bei nicht-lateinischen Schriftzeichen), wenn diese mit einer Personenstandsurkunde oder einer anderen öffentlichen Urkunde der betreffenden Person (z. B. Reisepass) identisch sein müssen. Für andere nicht-lateinische Schriftzeichen von Personennamen werden ISO-Normen angewendet.
Ihre Dokumente und Urkunden können Sie auf verschiedenen Wegen zu uns zukommen lassen: mit dem Online-Formular, per Post an unser Büro Berlin oder einfach per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!